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   OLG Celle, 02.03.1989 - 10 UF 228/88   

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OLG Celle, 02.03.1989 - 10 UF 228/88 (https://dejure.org/1989,2772)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.03.1989 - 10 UF 228/88 (https://dejure.org/1989,2772)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. März 1989 - 10 UF 228/88 (https://dejure.org/1989,2772)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 1194
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 65/85

    Verlust des Unterhaltsanspruchs durch Auswanderung

    Auszug aus OLG Celle, 02.03.1989 - 10 UF 228/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. FamRZ 1987, 356 ff) ist jedes klar bei einem Ehegatten liegende schwerwiegende Fehlverhalten geeignet, die Voraussetzungen dieser Vorschrift zu erfüllen.

    Als schwerwiegendes Fehlverhalten kommt nicht nur eine Verletzung der ehelichen Treuepflicht in Betracht, sondern auch eine sonstige Verletzung des sich aus der ehelichen Lebensgemeinschaft ergebenden Pflichtenkataloges, so hier die massive und absichtliche Behinderung des Umgangsrechts des Unterhaltsverpflichteten und die darin liegende fortgesetzte Verletzung der Pflicht des personensorgeberechtigten Ehegatten ( § 1634 Abs. 1 BGB ), alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt (Soergel/Häberle, BGB, 12. Aufl., § 1579 Rdn. 18; Häberle FamRZ 1986, 311 ff; Johannsen/Henrich/Voelskow, Eherecht, § 1579 Rdn. 33; Palandt/Diederichsen a.a.O. § 1579 Anm. 3 f aa; Köhler, Handbuch des Unterhaltsrechts, 7. Aufl., Rdn. 469 "schwerwiegende Verletzung der nachehelichen Solidarität"; wohl auch BGH FamRZ 1987, 356, 359).

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Celle, 02.03.1989 - 10 UF 228/88
    Damit aber hat sie nach Auffassung des Senats unter Berücksichtigung der in den §§ 1585 b Abs. 3, 1615 i Abs. 2 Satz 1 BGB enthaltenen Rechtsgedanken einen Zeitraum verstreichen lassen, der die Voraussetzungen des sogenannten "Zeitmomentes" der Verwirkung erfüllt (BGH FamRZ 1988, 700).
  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus OLG Celle, 02.03.1989 - 10 UF 228/88
    Denn obwohl im Einzelfall der Kontakt eines Kindes zum nicht sorgeberechtigten Elternteil durchaus einen wohlverstandenen Interessen zuwiderlaufen kann, ist der Gesetzgeber grundsätzlich davon ausgegangen, daß es dem Wohle des Kindes dient, Beziehungen zum nicht sorgeberechtigten Elternteil durch persönlichen Umgang zu pflegen (BVerfG FamRZ 1983, 872 ff).
  • BGH, 21.10.1964 - IV ZB 338/64

    Persönlicher Verkehr mit dem Kinde

    Auszug aus OLG Celle, 02.03.1989 - 10 UF 228/88
    Ihm ist deshalb ein Umgangsrecht zu ermöglichen, um sich von dem körperlichen und geistigen Befinden der Klägerin zu 2) und Ihrer Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zur Klägerin zu 2) aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen (BGHZ 42, 364, 371 [BGH 21.10.1964 - IV ZB 338/64] ; BGHZ 51, 219, 222) [BGH 13.12.1968 - IV ZB 1035/68] .
  • BGH, 13.12.1968 - IV ZB 1035/68

    Regelung des persönlichen Verkehrs mit dem Kinde

    Auszug aus OLG Celle, 02.03.1989 - 10 UF 228/88
    Ihm ist deshalb ein Umgangsrecht zu ermöglichen, um sich von dem körperlichen und geistigen Befinden der Klägerin zu 2) und Ihrer Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zur Klägerin zu 2) aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen (BGHZ 42, 364, 371 [BGH 21.10.1964 - IV ZB 338/64] ; BGHZ 51, 219, 222) [BGH 13.12.1968 - IV ZB 1035/68] .
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus OLG Celle, 02.03.1989 - 10 UF 228/88
    Der Beklagte hat einen durch Art. 6 Abs. 2 GG geschützten Anspruch auf Umgang mit der Klägerin zu 2) (BVerfG FamRZ 1971, 421 ff).
  • BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 343/81

    Anrechnung von Mehraufwendungen auf zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers

    Auszug aus OLG Celle, 02.03.1989 - 10 UF 228/88
    Vielmehr gilt die einstweilige Anordnung, die nicht nur auf den Trennungsunterhalt beschränkt gewesen ist, trotz der Nicht Identität von nachehelichem Unterhalt und Trennungsunterhalt weiter (BGH FamRZ 1983, 355; FamRZ 1984, 356).
  • BGH, 08.05.1961 - II ZR 205/59

    Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs bei Erhebung einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Celle, 02.03.1989 - 10 UF 228/88
    Rechtshängigkeit im vorliegenden Rechtsstreit ist auch bezüglich des Zahlungsanspruches eingetreten mit Zustellung der Stufenklage am 6.6.1987 (vgl. dazu BGH LM Nr. 3 zu § 254 ZPO = Betriebsberater 1958, 4; BGH MDR 1961, 751).
  • BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 51/82

    Berechnung des Trennungsunterhalts; Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Celle, 02.03.1989 - 10 UF 228/88
    Vielmehr gilt die einstweilige Anordnung, die nicht nur auf den Trennungsunterhalt beschränkt gewesen ist, trotz der Nicht Identität von nachehelichem Unterhalt und Trennungsunterhalt weiter (BGH FamRZ 1983, 355; FamRZ 1984, 356).
  • BGH, 10.11.1965 - Ib ZR 101/63

    Einwilligung in die Löschung einer Firma im Handelsregister - Schutz der sog.

    Auszug aus OLG Celle, 02.03.1989 - 10 UF 228/88
    Dieser Umstand ist, ohne daß sich eine Partei darauf hätte berufen müssen, von Amts wegen zu beachten (BGH NJW 1966, 345 [BGH 10.11.1965 - Ib ZR 101/63] ).
  • OLG Nürnberg, 08.02.1994 - 11 UF 2641/93

    Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs bei Vereitelung des Umgangsrechts

    1 Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine fortgesetzte, massive und schuldhafte Vereitelung des Umgangsrechts zu einer Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs des personensorgeberechtigten Elternteils gemäß § 1579 Nr. 6 BGB führen kann (vgl. OLG Celle, FamRZ 1989, 1194 ff.; BGH, NJW 1987, 893 ff.; Palandt/Diederichsen, BGB , 53. Aufl., § 1579 Rdn. 28).
  • OLG Schleswig, 14.06.2002 - 10 UF 16/00

    Ehegattenunterhalt und Vereitelung des Umgangsrechts

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine fortgesetzte, massive und schuldhafte Vereitelung des Umgangsrechtes zu einer Herabsetzung des Unterhaltsanspruches des personensorgeberechtigten Elternteils gemäß 1579 Nr. 6 BGB führen kann, vgl. OLG Celle, FamRZ 1989, 1194 , BGH, NJW 1987, 893 ff., OLG Nürnberg, FamRZ 1994, 1393 , OLG München, FamRZ 1998, 750 .
  • OLG Celle, 28.03.1995 - 19 UF 43/94

    Anspruch auf Unterhalt des Ehegatten nach einer Scheidung; Verletzung der

    Als schwerwiegendes Fehlverhalten kommt danach nicht nur eine Verletzung der ehelichen Treuepflicht in Betracht, sondern - da diese mit der Scheidung endet - auch eine sonstige Verletzung einer auch nach Beendigung der Ehe noch bestehenden und in ihr wurzelnden Pflicht, wie etwa die massive und absichtliche Behinderung des Umgangsrechts betreffend ein aus der Ehe hervorgegangenes Kind (vgl. OLG Celle FamRZ 89, 1194, 1195).
  • OLG München, 06.11.1996 - 26 WF 1131/96

    Zeitweilige Verwirkung des Anspruchs auf Geschiedenenunterhalt bei planmäßiger

    Daß Beeinträchtigungen des Umgangsrechts auf den Anspruch auf Ehegattenunterhalt Einfluß haben können, ist anerkannt (vgl. BGH FamRZ 1987, 356, 359, OLG Celle, FamRZ 1989, 1194 , OLG Nürnberg FamRZ 1994, 1393 , Palandt/Diederichsen, 55. Aufl., Rn 28 zu § 1579 BGB , Wendl/Gerhardt, 3. Aufl., Rn 4/726).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2003 - 5 UF 238/02
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß eine fortgesetzte , massive und schuldhafte Vereitelung des Umgangsrechts zu einer Herabsetzung des Unterhalts des personensorgeberechtigten Elternteils gemäß § 1579 Nr. 6 BGB führen kann (vgl. hierzu beispielhaft BGH FamRZ 2002, 1099 mit Anmerkung Weychardt FamRZ 2003, 927; OLG Schleswig FamRZ 2003, 688; OLG Frankfurt OLG Report 2001, Heft 23 Seite 8; OLG München FamRZ 1998, 750 f; OLG Nürnberg FamRZ 1997, 614 f und FamRZ 1994, 1393 f; OLG Celle FamRZ 1989, 1194 ff jeweils m.w.N.).
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